Der Ehrenkodex

„Gebärdensprachdolmetscher halten sich bei ihrer Arbeit konsequent an den Ehrenkodex: Sie beteiligen sich nicht an den Gesprächen, verhalten sich unauffällig, sind unparteiisch und unterstehen der Schweigepflicht.“

Der Begriff Ehrenkodex im Rahmen der Gebärdensprachdolmetschertätigkeit bezeichnet eine „Berufs- und Ehrenordnung für Gebärdensprachdolmetscher/innen“ (BEO), welche die Rechte und Pflichten der Dolmetscher beschreibt und auch Regelungen zum Umgang untereinander formuliert.

Sie stellt eine Grundlage der beruflichen Tätigkeit als Gebärdensprachdolmetscher. Existieren zwar verschiedene Ehrenkodizes beziehen wir uns grundsätzlich auf die BEO des Bundesverbandes der GebärdensprachdolmetscherInnen Deutschlands (BGSD) e.V..

Nachteilig ist, dass derartige Berufs- und Ehrenordnungen immer nur für diejenigen Dolmetscher verpflichtend Anwendung finden, welche Mitglied in Berufsverbänden sind. Zunehmend findet sie jedoch auch bei Kunden und Kostenträgern Beachtung und Berücksichtigung.